Google AdSense – Muss ich die Einnahmen versteuern?

Google AdSense ist für viele Webseitenbetreiber eine lukrative Möglichkeit, Einnahmen über die Vermietung von Werbeplätzen zu generieren. Dafür wird ein Bereich für Googlewerbeflächen zur Verfügung gestellt. Klickt ein Webseitenbenutzer auf die eingeblendete Werbung, verdient der Webseiteninhaber.

Doch wie ist dieses Verdientsmodell steuerlich zu betrachten? Immer häufiger werden wir gefragt, ob man die Einnahmen aus Google AdSense versteuern muss. Die Antwort darauf ist einfach, die Erklärung und Handhabung dazu etwas komplizierter.

Für AdSense-Einnahmen müssen in Deutschland keine Umsatzsteuern bezahlt werden, da der Firmensitz des „Betreibers“ in Irland gemeldet ist. Auf Grund des Reverse-Charge-Verfahrens, bzw. gemäß Artikel 21.1(b) der 6. EU-Richtline ist also Google als Leistungsempfänger selbst verpflichtet, die Mehrwertsteuer in Irland zu entrichten.

Die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft (int.: Reverse-Charge) ist eine Spezialregelung im Umsatzsteuerrecht, nach der nicht der leistende Unternehmer, sondern der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer zu entrichten hat. (https://de.wikipedia.org/wiki/Umkehrung_der_Steuerschuldnerschaft_%28Abzugsverfahren%29)

Aber: Die AdSense-Einnahmen müssen als Einnahmen in der Einkommenssteuer regulär versteuert werden.

Weiterhin ist der Webseitenbetreiber auf Grund des deutschen Steuerrechts verpflichtet, Rechnungen über die erhaltenen Zahlungen zu stellen. Diese müssen allerdings nicht nach Irland geschickt werden, sondern dienen lediglich den eigenen Unterlagen. Zusätzlich müssen die Umsätze durch das deutsche Unternehmen in der Umsatzsteuervoranmeldung in der Zeile 42 als „nicht steuerbare Umsätze“ deklariert werden.

Google AdSense hat auf Nachfrage folgende Antworten gegeben:

Please be informed that this Publisher doesn’t have to set up anything. They are a resident of Germany, in that case the reverse charge mechanism is applied. It means that the Publisher’s invoice is issued with 0% VAT rate and then Google is obligated to account for VAT to relevant tax authority for Google. Any additional action isn’t required by the Publisher in that case.

Nein, das (die Rechnung an Google senden) brauchen Sie nicht.

Fazit: Umsatzsteuer: nein, Einkommenssteuer: ja, Rechnungsstellung für die eigenen Unterlagen: ja

Hier können Sie eine Musterrechnung für die Rechnungsstellung für Google AdSense herunterladen: muster-rechnung-google-adsense

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